Kunststofffüllungen
Kunststofffüllungen: Weiße Füllungen im Frontzahnbereich (Zahn 1 bis 3) sind Vertragsleistungen und werden von uns direkt mit der Kasse verrechnet. In den anderen Bereichen gelten diese Füllungen als Privatleistung. Wenn aus zwingenden medizinischen Gründen (z.B. bei nachgewiesener Allergie gegen Amalgame oder seine Bestandteile – bitte eine Kopie des Allergiepasses mitbringen) Amalgame nicht verwendet werden dürfen, sind auch die Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich Vertragsleistungen und werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.